Wohnungs- und Siedlungs-
Baugenossenschaft
„Werkvolk
Nürnberg-Eibach“ eG
www.werkvolk.de
Mitglieder- und Mieterservice
Mietrückstand – was tun? Zahlungserinnerung –
Kündigungsandrohung ‑ Kündigung – Zahlungs- und Räumungsklage ‑ Räumungsurteil
‑ Zwangsräumung. Ein Szenario, das Betroffenheit auslöst, aber immer
die Situation einer unheilvollen Entwicklung widerspiegelt. Dabei ließe sich
für manches Mitglied, das mit der Miete in Rückstand geraten ist, die Spirale
von der ersten Zahlungserinnerung bis zur möglichen Zwangsräumung durch den
Gerichtsvollzieher vermeiden. Jeder kann einmal
unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das erste Alarmsignal
einer rückständigen Miete ist das durch die EDV gesteuerte automatische Mahnverfahren. Oftmals wird die Haltung
eingenommen: „Viele Dinge erledigen sich durch Nichtstun von selbst.“ Dies trifft aber bei
Mietforderungen sicherlich nicht zu. Es wäre falsch, den Ernst der Lage außer
Acht zu lassen und Zahlungserinnerungen einfach zu ignorieren. Das Beste wäre
natürlich, den Rückstand unverzüglich auszugleichen. Wenn
das Geld momentan nicht vorhanden ist, sollte sich das in Zahlungsrückstand
geratene Mitglied unbedingt umgehend an unsere Geschäftstelle, Werkvolkstr. 5
- 7, 90451 Nürnberg, Telefon (0911) 63231-0, wenden, um nach einer Lösung zu
suchen. Häufig
schon haben diese auf Vertrauen basierenden Unterredungen mit unseren
Mitarbeitern zu einem Ausweg aus der Mietschuldenmisere geführt. Wichtig ist ‑ und das können wir nicht deutlich genug hervorheben ‑,
dass das säumige Mitglied rechtzeitig mit uns kooperiert, bevor sich höhere
Mietrückstände anhäufen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter entwickeln mit Ihnen
ein Konzept zur Schuldenregulierung. Dieses ist oftmals schon durch eine
verbindliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Mitglied und uns möglich;
oder es werden Tipps gegeben und Möglichkeiten genannt, wie die angespannte
Lage mit Hilfe von Beratungseinrichtungen gelöst werden kann. Vielleicht
stellt sich dabei heraus, dass Anspruch auf Wohngeld besteht. Wenn der angebotene Beistand nicht
angenommen wird, setzt durch die Monat für Monat anwachsenden Mietrückstände
eine Entwicklung ein, die dann kaum noch abzuwenden ist: die Einreichung
einer Zahlungs- und Räumungsklage und der Verlust der Wohnung durch
Zwangsräumung. Hat jemand erst einmal seine Wohnung verloren, droht oftmals
der weitere soziale Abstieg. Fazit:
Jeder Mensch kann in seinem Leben in Situationen geraten, in denen er Zuwendung
und Hilfe durch andere benötigt. Wenn es um rückständige Miete geht, muss
gleich gehandelt werden. Das in finanzielle Schwierigkeiten geratene Mitglied
sollte sich dann ohne Zögern sogleich vertrauensvoll an uns wenden. |